Fassaden Höhenbegrenzung, Warnung

Unübersichtliche Hausunterkanten und Ecken müssen für den Mehrparteienverkehr immer gekennzeichnet werden. Es kann sich um eine schief verlaufende Fassadenteile handeln.

Wichtig ist immer eine Kennzeichnung bis unter 2,1 m. In diesem Falle wird genau unter der Fassade geparkt und somit ist eine Hohenbegrenzung nötig.

“SAFETY FIRST – ICH ZUERST”