Unübersichtliche Kanten und Ecken müssen für den Mehrparteienverkehr immer gekennzeichnet werden. Es kann sich um eine schief verlaufende 2 cm Stufe handeln oder eine eine stumpfe Ecke wie zB bei einem Trockengerät bzw. Luftentfeuchter.
Wichtig ist immer eine Kennzeichnung bis unter 2,1 m.
“SAFETY FIRST – ICH ZUERST”